Der Eröffnungstag ist der "lange Samstag" am 17. Oktober 2020.
Die Eislaufzeiten sind von 13 – 15 Uhr, 16 – 18 Uhr und 19 – 21 Uhr.
Öffnungszeiten öffentliches Eislaufen:
Dienstag, Donnerstag und Freitag: 14 – 16 Uhr
Samstag und Sonntag: 13 – 15 Uhr und 16 – 18 Uhr
jeden 2. Samstag von 19 – 21 Uhr (2020: 17., 31. Oktober | 14., 28. November | 12. Dezember – Die Termine für 2021 folgen)
Heiligabend: geschlossen
1. und 2. Weihnachtstag: 13 – 15 Uhr und 16 – 18 Uhr
Sonntag, 27.12.2020: 12 – 14 Uhr und 15 – 17 Uhr
Silvester: 10 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr
Neujahr: 14 – 16 Uhr
Reservierung:
Das öffentliche Eislaufen ist nur nach vorheriger Reservierung/Anmeldung per E-Mail unter Angabe des Termins und des dazugehörigen Zeitraumes sowie unter Angabe der Kontaktdaten (Vollständiger Name, Adresse, Tel.-Nr.) möglich. Die E-Mail-Adresse für die Reservierung lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eisstockschießen ist auf Grund von Corona nur nach Anmietung der gesamten Eisfläche möglich.
Corona: Es gelten die AHA-Regeln, daher werden nur maximal 50 Personen pro Eislaufzeit zugelassen.
HYGIENEKONZEPT EISSPORT- & TENNISCENTRUM TIMMENDORFER STRAND (ETC)
- Beim Betreten des ETCs stimmt man automatisch den geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu und bestätigt, keine Anzeichen einer COVID-19 Erkrankung zu haben. Gästen, die ein Anzeichen einer Erkrankung haben oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Virus Infizierten hatten, wird der Zutritt verwehrt. Gäste mit Symptomen wie Husten, Schnupfen, Fieber oder einer Atemwegsinfektion haben keinen Zutritt.
- Die bei der Reservierung angegebenen Kontaktdaten werden dokumentiert, sicher aufbewahrt und nach 4 Wochen vernichtet.
- Die Zu- und Abgänge des ETC sind entsprechend der vorgegebenen Mindestabstände (1,5 Meter) gekennzeichnet und sind ausschließlich über den gekennzeichneten Weg gestattet. Mit Betreten der Halle gilt ein „Einbahnstraßen-Gehsystem“ um direkte Kontakte so gering wie möglich zu halten, entsprechende Markierungen weisen darauf hin.
- Es gilt die Pflicht zur Nutzung des ausreichend zur Verfügung stehenden Desinfektionsmittels beim Betreten und Verlassen des ETCs.
- Es gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern in der Halle sowie auf der Eisfläche. Ansammlungen und Gedränge müssen vermieden werden.
- In der gesamten Halle und auf der Eisfläche gilt die dauerhafte Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.
- Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale, wie Händeschütteln, Umarmen etc. ist zu verzichten.
- Kein Ausschank von offenen Speisen und Getränken. Es gilt ein Alkoholverbot.
- Die WCs dürfen nur mit Mund- und Nasenschutz betreten werden. Der vorgegebene Mindestabstand von mind. 1,5 Metern muss weiterhin eingehalten werden.
- Die allgemeine Hust- und Niesetikette sowie die Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen ist zu beachten.
- Die Maßnahmen werden vom Personal des Kurbetriebes kontrolliert, bei Verstößen ist das Personal des Kurbetriebes berechtigt einen Hallenverweis auszusprechen.